4 Lesermeinungen & Polit-Forum Freitag, 28. Nov. – Donnerstag, 18. Dez. 2025 CH Dachverbände warnen vor Ratifikation des WHO-Rahmenübereinkommens zur Tabakkontrolle Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und economiesu- isse sprechen sich gegen die Ratifikation des WHO-Rah men- übereinkommens zur Tabak kon trolle (FCTC) aus. Das Abkom- men sieht weitreichende und ideologisch gepräg te Verbote vor, würde die nationale Souveränität einschränken und die Schweiz an einen internationalen Entscheidungsprozess bin- den. Die Verbände fordern Bundesrat und Parlament auf, wei- terhin auf Dialog, Aufklärung und Innovation statt auf Verbote zu setzen. Im Rahmen der aktuell in Genf stattfindenden elften Vertrags- staatenkonferenz (COP11) der WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC) fordern verschiedene Kreise die unver- zügliche Ratifikation des Abkommens durch die Schweiz. Die Schweizerischen Dachverbände sgv und economiesuisse spre- chen sich entschieden gegen eine solche Ratifikation aus. Das Rahmenübereinkommen sieht weitreichende und ideo- logisch geprägte Massnahmen vor, die weit über den Schutz der öffentlichen Gesundheit hinausgehen. Im Zentrum stehen dabei Bestrebungen, eine tabakfreie Gesellschaft zu schaffen – unter anderem durch die drastische Reduktion von Ver- kaufsstellen, Produktions- und Importquoten, die Streichung sämtlicher Subventionen für den Tabakanbau, das Verbot von Zigarettenfiltern sowie letztlich ein vollständiges Verkaufsver- bot von Tabakprodukten. Solche Massnahmen sind Ausdruck einer prohibitionistischen Ideologie und haben sich in der Ver- gangenheit – wie das Beispiel der Alkoholprohibition zeigt – als ineffektiv erwiesen. Sie führen zu Schwarzmarkt, Kriminalität und Steuerausfällen, ohne den Konsum nachhaltig zu senken. Die Schweizer Dachverbände appellieren daher an Bundesrat und Parlament, die Rahmenkonvention der WHO zur Tabak- kontrolle (FCTC) nicht zu ratifizieren. Die Schweiz sollte wei- terhin auf Dialog, Aufklärung und Innovation setzen – statt auf Verbote und Ideologien. Das FCTC ist ein dynamisches Abkommen, welches die Schweiz an einen internationalen Entscheidungsprozess bindet und die nationale Souveränität sowie die demokratische Mit- bestimmung einschränkt. Alle zwei Jahre werden an der Kon- ferenz neue, für die Vertragsstaaten verbindliche Massnahmen verabschiedet. FDP-Fraktion beantragt eine Steuersenkung von 5% N. Die Grossratsfraktion der FDP Graubünden hat an der Klausurtagung beschlossen, bei der Beratung des Budgets in der Dezembersession eine Senkung des kantonalen Steuerfus- ses um 5% zu beantragen. Regierung vorgeschlagene Entlastung nicht tragbar gewesen wäre. Bei der damals geführten Debatte wurde von Seiten der FDP-Fraktion angekündigt, beim Budget 2026 nochmals über die Senkung des Steuerfusses zu diskutieren. Da der Kanton kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenprob- lem hat, hat sich die FDP über die ganze Legislatur konsequent dafür eingesetzt, das laufend steigende Eigenkapital mittels Investitionen und Anreizen sowie einer Reduktion der Steuer- belastung abzubauen. Auch wenn aktuell genügend Geld vorhanden ist, wird die FDP-Fraktion grundsätzlich jegliche weitergehende Aufga- benübernahmen ausserhalb der Zuständigkeit des Kantons ablehnen. Mit dieser beantragten kantonalen Steuerreduktion von 5% werden alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein weiteres Mal entlasten, auch wenn sie in Gemeinden steuerpflichtig sind, welche aus finanzieller Sicht nicht in der Lage sind, eine Steue- rentlastung auf Gemeindeebene zu beantragen. Wollen wir wirklich 1700 zusätzliche Steuerbeamte? Der Bundesrat erhofft sich mit der Individualbesteuerung einen Beschäftigungseffekt. Den wird es sicher geben, aber nicht dort, wo er denkt! Ehepaare überlegen sich heute oft gut, wer viel arbeitet. Durch die Steuerprogression muss sonst das Mehr an Einkom- men grösstenteils wieder als Steuern abgegeben werden. Der Bundesrat will dies nun mit einem Wechsel zur Individualbe- steuerung ändern. Er denkt, dass dann mehr Frauen arbeiten würden. Ob dies wirklich spürbar mehr Frauen tun würden, ist allerdings äusserst fraglich. Die entsprechenden Modellrech- nungen stehen auf wackligen Füssen und selbst der Bundesrat musste in seinem erläuternden Bericht einräumen, dass die Annahmen mit grosser Vorsicht zu interpretieren sind. Hingegen liegen konkrete Zahlen dazu vor, wie viele zusätz- liche Steuerbeamte es mit der Einführung der Individualbe- steuerung brauchen würde. Dies wäre eine weitere negative Nebenwirkung dieser Vorlage – nebst einer Steuererhöhung für Alleinstehende und dem Mehraufwand für alle Verheirateten und Familien, die künftig nicht mehr nur eine, sondern zwei Steuererklärungen ausfüllen müssten. Die Kantone Tessin und Aargau wollten es genau wissen und haben hochgerechnet, wie viele neue Stellen nötig wären, um die bei ihnen anfallenden 140’000 neuen Veranlagungen zu bearbeiten. Im Kanton Tessin wären bis zu 80 und im Kanton Aargau 130 zusätzliche Steuerbeamte notwendig. Hochgerech- net auf die schweizweit 1,7 Millionen neuen Veranlagungen wären es bis zu 1700 neue kantonale Steuerfachleute! Begründung: Die FDP beantragte bereits bei der Festlegung des Steuerfusses 2024 eine Senkung von 10%. Der Grosse Rat folgte damals dem Vorschlag der Regierung und beschloss eine Senkung von 5%. Der Fiskalertrag hat sich seit 2024 entgegen allen Prognosen nochmals deutlich gesteigert. Daher forderte die FDP auch bei der Vernehmlassung zur Revision des Steu- ergesetzes, dass die Regierung das geplante Entlastungspaket verdoppelt. Bei der Steuergesetzrevision wurde vom Parla- ment entgegen dem Vorschlag der Regierung das geplante Entlastungspaket um gut CHF 12 Mio. reduziert, je hälftig zu Gunsten des Kantons und der Gemeinden. Der Grund für die- sen Entscheid war, dass dadurch die Belastung der Gemeinden erträglicher wird und nicht mit der Ansicht, dass die von der Der Aufwand würde nicht nur für die Familien grösser, son- dern auch für die Behörden, denn es geht nicht nur um die Erfassung eines separaten Einkommens. Die gemeinsamen Ver- mögenswerte müssen immer exakt güterrechtlich zugewiesen und die Einkommen mit dem Vermögenszuwachs verglichen werden. Bei Abweichungen – wie sie oft vorkommen –können diese nur mit einem manuellen Vergleich geklärt werden. Eine automatische Veranlagung der neuen Dossiers ist somit eine Utopie. Dazu kommt, dass viele Paare gemeinsam Liegenschaf- ten besitzen oder ein Geschäft betreiben. Hier wird es nicht nur eine, sondern zwei zusätzliche Steuererklärungen brauchen, weil die Aufteilung der Erträge und Aufwendungen unter dem Ehepaar notwendig wird. Werner Salzmann, Ständerat BE