4 Lesermeinungen & Polit-Forum Mittwoch, 9. Juli – Dienstag, 15. Juli 2025 Diskussion über mehr Ferien in der Berufsbildung greift zu kurz Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert konstruktive und nicht ausschliesslich politisch motivierte sowie fehlgeleite- te Diskussionen über die Berufsbildung. Nicole Meier, Arbeitgeberverband Auf den ersten Blick klingt sie verlockend: die Forderung nach acht Wochen Ferien für alle Lernenden. Doch wer genau hinschaut, erkennt schnell, dass mehr Ferien kaum Probleme lösen, dafür neue schaffen: mehr Druck auf Lernende, auf Berufsbildende und auf die Ausbildungsbetriebe insgesamt. Auf die Frage «Möchtest du mehr Ferien?» würden vermut- lich die wenigsten mit «Nein» antworten. Dies aber nur unter der Prämisse, dass es keine negativen Folgen hätte. Und etwa so muss man auch die Forderung aus linken Kreisen deuten: Gefordert werden – öffentlich und medienwirksam – generell acht Wochen Ferien für alle Lernenden, ohne dass die Auswir- kungen thematisiert werden. Dass dies Irreführung ist, liegt auf der Hand. Mehr Ferien bedeuten auch mehr Druck: Nicht thematisiert wird von Seite der Initiantinnen und Initianten erstens, dass zwar mehr Ferien gefordert werden, die Lernziele aber diesel- ben bleiben. Die Konsequenz wäre mehr Stress für die Lernen- den während der Ausbildung oder, dass die Ausbildungszeit verlängert werden muss. Zudem steigen – zweitens – die Kos- ten für die Betriebe, da es sich im Gegensatz zu den Gymnasien um bezahlte Ferien handelt. Insgesamt bedeutet die Forderung daher mehr Druck auf die Lernenden und die Berufsbildenden sowie ein Anreizverlust für Betriebe, Lehrstellen anzubieten. Besonders negativ ist dies einerseits für Lernende, die eine erhöhte Unterstützung zur Erreichung der betrieblichen Lern- ziele benötigen. Anderseits können Lehrstellen gar verloren gehen, was besonders bedauerlich wäre angesichts der hohen Integrationskraft der Berufsbildung. Förderung von branchenspezifischen Massnahmen wich- tig: Die Arbeitgeber setzen deshalb auf Freiwilligkeit: Der im Obligationenrecht geregelte Ferienanspruch ist ein Mindest- wert; dank der Vertragsfreiheit können Betriebe und Branchen darüber hinausgehen. Dies wird in der Praxis je nach Bedarf und Möglichkeit auch so gelebt: Betriebe und Branchen bieten mehr Ferien oder mehr Lohn als Mittel zur Talentförderung an oder als Mittel für bessere Chancen in der Rekrutierung. Jedoch gibt es bisher keine Evidenz, dass diese grosszügigeren Hand- habungen den Ausschlag für einen Lehrvertrag geben oder zu besseren oder zu mehr Lehrvertragsabschlüssen führen. Es ist und bleibt daher wichtig, dass auf individuelle Bedürfnisse der Betriebe, der Branchen und der Lernenden eingegangen werden kann und Best Practices und Branchenempfehlungen gefördert werden. Es braucht eine ehrliche, konstruktive Diskussion: Die Stu- die von WorkMed zur psychischen Gesundheit von Lernenden verdeutlichte einmal mehr, dass psychische Probleme mehr- heitlich vor dem Alter von 15 Jahren und damit vor dem Eintritt in die Lehre beginnen, und dies trotz 13 Wochen Ferien. Die Studie zeigte zugleich auf, dass die Berufsbildung bei den aller- meisten Jugendlichen positive Effekte erzielt, unter anderem, indem sie höchst stabilisierende und motivierende Faktoren wie eine Tagesstruktur in einem betrieblichen Umfeld schafft. Die Diskussion rund um die Ferien ist daher viel mehr als eine reine Diskussion um mehr Freizeit. Es geht unter anderem auch um Chancengerechtigkeit, Integration, Individualität und auch um Lernzielerreichung. Die ideologisch geprägte und pauscha- lisierende Betrachtung der Rahmenbedingungen in der Berufs- bildung kann schliesslich denjenigen Schaden, die im aktuellen System profitieren. Das Ende der Souveränität durch Unterwerfung unter die EU Bundesrat Cassis hat das anstehende Abkommen mit der EU mit einer krassen Lüge eingeleitet: Es sei «Ein Handels- abkommen, nicht mehr und nicht weniger» («Tagesanzeiger» 13.06.2025). Und - es stärke die Unabhängigkeit der Schweiz. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Eine erste Lektüre: Die «dynamische Uebernahme» des EU-Rechts ist festge- schrieben, und erstmals sogar werden EU-Rechtssetzungen direkt in das Schweizer Recht geschrieben, ohne den bisherigen, ausdrücklichen Nachvollzug, von Fall zu Fall. Das heisst, alles bisherige Binnenmarktrecht und grosse Teile des Arbeits- und Sozialrechts müssen übernommen werden, insbesondere alle betreffenden bisherigen Entscheide des EU-Gerichtshofs, als sei man schon immer Mitglied gewesen, sowie alles künftige dies- bezügliche Recht, ohne dass man weiss, was es sein wird. Es gibt keinen «Handelsvertrag», der solche einseitige Rechtsübernahme des Handelspartners vorsieht. Das letzte Wort hat in der Interpretation und im «Schiedsge- richt» immer der Europäische Gerichtshof. Dieser treibt seit 60 Jahren alle Fälle dem «immer grösseren Zusammenschluss» zu. Jeden Monat klagt die EU-Kommission viele Mitgliedstaaten wegen grösserer oder bagatellartiger «Verletzungen» beim EuGH ein, allein diesen Juni elf Staaten. Die Schweiz hätte dies ebenfalls häufig zu erwarten. Die Verträge hängen als Paket zusammen: werden die Schweiz und die EU bezüglich eines Abkommens nicht einig, und fügt sich die Schweiz dem EuGH nicht, kann die EU-Sanktionen aus allen anderen Abkommen ergreifen. Obwohl die Schweiz der EU schon heute mehr abkauft als die- se uns, muss sie ab sofort bis 2029 jährlich einen Tribut von 130 Millionen Franken, ab 2030 bis 2036 jährlich 350 Millionen Fran- ken zahlen, also total 3.1 Milliarden Franken. Dazu kommen jährlich über eine halbe Milliarde Franken für EU-Programme wie Horizon. Es gibt keinen «Handelsvertrag», der solche Zahlungen vor- sieht. Die Schweiz muss sich verpflichten, alle Meinungsverschie- denheiten dem Schiedsgericht und damit dem EuGH vorzule- gen - damit zwingt die EU die Schweiz zu einem Teilaustritt aus der Welthandelsorganisation und ihrer neutralen Streitschlich- tung. Die Einwanderungsrechte werden deutlich ausgedehnt: nach 5 Jahren Anwesenheit gilt ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht (sogar für Arbeitslose, und während 6 Monaten Sozialhilfebe- zug). Dann aber haben Kinder, Enkel, Eltern, Grosseltern dieses Einwanderers volles Nachzugsrecht, sogar Onkel und Cousins, wenn der Einwanderer für die aufkommt (wie es mit diesen nach Jahren aussieht, wagt man nicht zu denken). Konkubi- natspartner können ebenfalls kommen. Sowie spiegelbildlich alle diese Verwandten des Ehepartners. Ein EU-Bürgerrecht für diese Nachgezogenen ist unnötig (also ganz Nordafrika, Türkei, Syrien etc.). Ebenso Aeltere, die sich dann hier vorzeitig pensionieren lassen. Kritiker sprechen von offenen Türen für Grossfamilien und letztlich auch für Sozialhilfebezüger. Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative verbietet Art. Fortsetzung S. 20